Dr. Grit Zacharias
Lektorat – Umwelt – Wissenschaft
Plagiatsprüfung
Als Plagiat wird lt. Duden die „unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen o. Ä. eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung; Diebstahl geistigen Eigentums“ bezeichnet. Vorsatz und Wissen sind für den Tatbestand eines Plagiats dabei zunächst unerheblich.
Ein Plagiat liegt bspw. dann vor, wenn Passagen aus fremden Texten wörtlich übernommen werden, ohne auf die Quelle zu verweisen, oder wenn Zitate aus Texten übernommen werden, jedoch nicht auf deren Herkunft aus zweiter Hand verwiesen wird.
Der Plagiator verstößt dann mglw. gegen das Urheberrecht, gegen die Bestimmungen einer Prüfinstanz, gegen seinen Arbeitsvertrag oder eine Strafrechtsnorm.
Bei einer Plagiatsprüfung wird ein (meist wissenschaftlicher) Text im Hinblick auf nicht gekennzeichnete fremde Textteile überprüft; ein Prüfbericht liefert Auskunft darüber, inwieweit das Dokument verdächtig ist oder nicht.
Manche Hochschulen verlangen von ihren Studenten bei Abgabe von Abschluss- oder Qualifikationsarbeiten die Vorlage einer Plagiatsprüfung, andere Kunden geben eine solche Überprüfung zur eigenen Sicherheit in Auftrag.